Vergaberichtlinien
I. GEGENSTAND DES PREISES
Die Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft (StFG)
verleiht einmal jährlich die Auszeichnung
„Umweltpreis der Wirtschaft“.
Gegenstand des Preises sind die Bronze-Relief-Platte „Umweltpreis der
Wirtschaft“ und eine Urkunde, in der die Vergabe des Preises begründet wird. Pro
Jahr können maximal drei Preise vergeben werden.
II. AUSWAHL DER PREISTRÄGER
1. Preisträger können Unternehmen / Betriebe sowie öffentliche oder private
Organisationen sein, die in Verbindung mit der Wirtschaft maßgebliche Beiträge
zum Schutz von Natur und Umwelt leisten oder geleistet haben. Ausgezeichnet
werden Aktivitäten, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und
durch neue Prozesse, neue Produkte oder auf sonstigen Wegen den Belangen von
Umwelt und Wirtschaft in vorbildlicher Weise gerecht werden.
2. Die Auszeichnung wird in der Mitgliedschaft der StFG ausgeschrieben. Der
Vorstand kann eine öffentliche Ausschreibung beschließen. Die Mitglieder der
StFG und ihrer Gremien sind berechtigt, Dritte zur Teilnahme an dem Wettbewerb
„Umweltpreis der Wirtschaft“ aufzufordern. Der Vorstand kann beschließen, auf
eine Ausschreibung zu verzichten.
III. VERFAHREN UND VERGABE
1. Zuständig für die Auswahl des Preisträgers / der Preisträger ist eine aus bis
zu 10 Personen bestehende Jury.
2. Die Mitglieder der Jury werden vom Vorstand der StFG jeweils für die Dauer
der Amtszeit der Verbandsgremien berufen. Eine zweite Berufung ist möglich.
3. Die Mitglieder der Jury wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
4. Die Geschäftsführung der Jury wird von der Geschäftsführung der StFG
wahrgenommen.
5. Die Einberufung der Jury erfolgt durch ihren Vorsitzenden.
6. Die Tätigkeit der Jury-Mitglieder ist ehrenamtlich.
7. Die Jury trifft ihre Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss.
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